Ab sofort:
Neue Bundesförderung für thermische Solaranlagen!
Ab sofort können bis Jahresende Solarförderanträge für thermische Solaranlagen eingereicht werden.
Für Privatpersonen:
• Förderhöhe für die Installation von thermischen Solaranlagen bis max. € 2.500,-
• Als Nachweis gilt der Energieausweis des Hauses
• Mindestkollektorfläche 20 m²
• Kollektoren müssen (wie z.B. SONNENKRAFT-Solaranlagen) Keymark-geprüft sein
• Auszahlung an Private zusätzlich zur Landesförderung
• Förderansuchen ab sofort bei allen Bankfilialen und Bausparkassen möglich
Für Betriebe:
• Förderhöhe beim Einbau thermischer Solaranlagen bis zu 40 % der Investitionskosten
• Förderungsansuchen analog der bisherigen Umweltförderungsabwicklung über Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Ihr SONNENKRAFT Solarinstallateur informiert Sie gerne!
(Finden Sie einen Partner in Ihrer Nähe mit der Händlersuche rechts auf dieser Seite.)
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.austriasolar.at